Um Familien die Möglichkeit zu geben, steuerlich absetzbare Spenden über den Kletterfairein zu sammeln wurde unter § 2 der Statuten des Kletterfaireins ein weiterer Vereinszweck definiert. Dieser besteht darin, Familien mit geistig und/oder körperlich beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen, in finanzieller Hinsicht zu unterstützen.
Diese finanzielle Unterstützung soll dazu dienen, Kosten für notwendige Therapien und technischen Hilfsmittel aufbringen zu können, die die finanziellen Möglichkeiten der Familie übersteigen.
Dies ist unabhängig davon, ob jemand aus der Familie Vereinsmitglied ist - ist also an keinerlei Vereinsmitgliedschaft gebunden.
Um eine Bevorzugung / Benachteiligung einzelner auszuschließen, werden im Folgenden die objektiven Kriterien festgelegt nach denen der Kletterfairein bestimmt, ob Unterstützungswürdigkeit in seinem Sinne vorliegt. Diese Kriterien sind im herunterladbaren Dokument ersichtlich.
Sollte Interesse an dieser Möglichkeit bestehen, ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und samt den notwendigen Dokumenten an den Vorstand des Kletterfaireins zu übermitteln.
Wir hoffen sehr, dass wir auf diesem Wege Familien ein wenig helfen können, die enormen täglichen Herausforderungen zu meistern und die finanzielle Lage etwas zu entschärfen.
Alles Gute und viel Kraft!
Euer Kletterfairein!
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